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Austritt aus der Kirche

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für Kirchenaustritt - Dienstleistung

 

 

Allgemeines
Diese AGB dienen der Klarheit zwischen austritt.ch (im folgenden Auftragnehmer genannt) und dessen Kunden (juristische oder natürliche Personen, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, Kundinnen beziehungsweise Auftraggeberinnen eingeschlossen) für die Dienstleistung Kirchenaustritt. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Es geht darum unangenehme Überraschungen auszuschliessen und eine gute Zusammenarbeit zu erreichen.

 

Vertragsabschluss
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt zustande durch Click auf Website-Button, wo Leistung, Preis und AGB deutlich erkennbar deklariert sind.

 

Vertrags-Rücktritt durch Auftraggeber
Der Auftraggeber kann bis zum Versand der Unterlagen vom Vertrag zurücktreten, schuldet jedoch die bis dahin aufgelaufenen Kosten, welche bis dahin spezifisch für den Auftraggeber angefallen sind. Sobald die Unterlagen erstellt sind, ist der ganze Betrag fällig.

 

Datenschutz und Geheimhaltung
Die Vertraulichkeit im Umgang mit Kundendaten und übergebenen Informationen ist sichergestellt.

 

Nutzungsrecht
Der Aufraggeber erwirbt lediglich das Nutzungsrecht für sich persönlich. Die Austrittsunterlagen dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben werden und ein inhaltliches Kopieren ist untersagt.

 

Gütliche Einigung
Beide  Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Sanktionen oder Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

 

 Gewährleistung
Wenn mit Hilfe des vom Auftragnehmer gelieferten Austrittsschreibens der Kirchenaustritt nicht erreicht werden kann, dann werden dem Auftraggeber keine Kosten berechnet beziehungsweise ein schon bezahlter Rechnungsbetrag vollumfänglich zurück erstattet.

 

Haftung
Der Auftraggeber hat anrecht darauf, dass die vereinbarte Leistung vollständig in branchen-üblicher Qualität und innert nützlicher Frist erbracht wird. Der Auftraggeber kann Vorauszahlungen bei nachgewiesenen Mängeln und Versäumnissen vollständig zurückfordern.
Der Auftraggeber hat jedoch auf keinen Fall irgendeinen Anspruch auf darüber hinaus gehende Entschädigung, weder für bezahlte Kirchensteuern oder andere geltend gemachte Folgeschäden, Schadenersatz-Forderungen Dritter oder ähnliches.

 

Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand
Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen oder anderen Gründen ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnort beziehungsweise der Wohnkanton des Auftragnehmers.

 

Sonstige Bestimmungen
Massgebend sind die schriftlich formulierten vertraglichen Vereinbarungen. Abweichende, irrtümliche, missverständliche oder missverstandene Erläuterungen beeinflussen die Massgeblichkeit der schriftlichen Formulierung nicht. Unbedeutende Fehler in Namens- und Rechtschreibung tangieren die Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarungen nicht.

Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 12. Juni 2010. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer AGB auf der Website www.austritt.ch beziehungsweise bei erteilten Aufträgen bis zu deren Abschluss.