Kirchenaustritt Schweiz

Bestätigungsgarantie offizieller Kirchenaustritt

Offizieller Kirchenaustritt
sofort Kirchensteuern sparen
inklusive Abmeldung Kirchensteuer
offizielle Bestätigung Kirchgemeinde
Kirchenaustritt fertig erstellt:
nur noch unterschreiben und absenden
Rechtlich zuverlässiger Kirchenaustritt und persönliche Hilfe bei Problemen garantiert
Einfach, zuverlässig und sicher: Kostenlose Unterstützung garantiert bis Ihr Kirchenaustritt korrekt abgeschlossen ist
Neutral und unabhängig von der Kirche: ohne Begründung und ohne Taufangaben
info@austritt.ch Customer Support
100% Erfolgsquote, alle Kirchgemeinden ev.-ref. / röm.-kath. ganze Deutschschweiz

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Kirchenaustritt von zu Hause aus erledigen

Der Austritt aus der Kirche muss mit einer schriftlichen Kirchenaustritts-Erklärung mitgeteilt werden an die Kirchgemeinde gemäss dem aktuellen Wohnort. Es gibt kein spezielles Formular oder eine bestimmte Vorlage der Kirche, welche für das Austreten aus der Kirche verwendet werden muss. Grundsätzlich genügt ein Brief, wenn ausreichende Angaben im Brief enthalten sind und der Kirchenaustritt an die richtige Adresse der Kirche gesendet wird. Beim Kauf der Kirchenaustritts-Unterlagen über das Formular von Kirchenaustritt24 ist dies enthalten.

In den meisten Kantonen kann der Kirchenaustritt direkt per Post gesendet werden, wobei Einschreiben empfohlen ist. Im Kanton St. Gallen und im Kanton Appenzell-Ausserrhoden (römisch-katholische Kirche) wird eine beglaubigte Unterschrift für den Kirchenaustritt benötigt: Vor dem Absenden muss zur Beglaubigung die Gemeindeverwaltung aufgesucht werden.

Mögliche Probleme beim Kirchenaustritt

Wenn die Kirchenaustritts-Erklärung korrekt ist und alle notwendigen Angaben für den Austritt aus der Kirche enthalten sind, dann funktioniert der Kirchenaustritt meistens ohne Probleme. Die Kirchgemeinde meldet den Austritt an die zuständige Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde. Beim Einwohneramt wird die Konfession angepasst. Der Austritt wird somit automatisch dem Steueramt bekannt für die Berechnung der Kirchensteuern und die Beendigung der Kirchensteuer.

Als Quittierung für den Kirchenaustritt sendet die Kirchgemeinde der austretenden Person eine Kirchenaustritts-Bestätigung. Später kann dieses Austritts-Bestätigung als Beleg dienen zum Nachweis konfessionslos zu sein. Wenn die Kirchenaustritts-Bestätigung ausbleibt, dann muss aufgrund der Einschreibe-Quittung die Kirchgemeinde aufgefordert werden den Kirchenaustritt zu bestätigen. Im Kauf der Kirchenaustritts-Unterlagen ist die Unterschützung bei Austritts-Problemen eingeschlossen.

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Information zum Kirchenaustritt in der Schweiz

Weil die evangelisch-reformierte Kirche und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz als Landeskirchen anerkannt sind, gelten Personen mit dieser Konfession automatisch als Mitglieder der Kirche. Für das Austreten aus der Kirche muss deshalb mit einer Kirchenaustritts-Erklärung ausdrücklich der Austritt aus der Kirche mitgeteilt werden.

Die Konfession ist individuell für jede Person und gilt nie für eine ganze Familie. Trotz Heirat ist auch die Konfession von Ehegatten unabhängig voneinander. Jede erwachsene Person muss einen eigenständigen und persönlich unterschriebenen Kirchenaustritt einreichen. Kinder treten nicht automatisch aus der Kirche aus, wenn der Vater oder die Mutter aus der Kirche austritt. Für Kinder bestimmen die Eltern die Konfession. Aber bereits ab 16 Jahren können Jugendliche selbständig und ohne Unterschrift der Eltern aus der Kirche austreten.

Für den Kirchenaustritt ist die lokale Kirchgemeinde entsprechend dem Wohnsitz der austretenden Person zuständig. Die Kirchgemeinden der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirche können Grenzen haben, welche ganz anders verlaufen als bei den politischen Gemeinden. Deshalb kann es schwierig sein die für den Kirchenaustritt zuständige Kirchgemeinde zu ermitteln, ein Problem welche die hier angebotene Kirchenaustritts-Dienstleistung erledigt. Die korrekte Adresse der Kirche ist für den korrekten Austritt wichtig, damit der Kirchenaustritt gültig ist.

Vorgehen zum Beenden der Kirchensteuer

Massgebend für die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer ist das amtliche Personenregister bei der Verwaltung der politischen Gemeinde. Die evangelisch-reformierte und römisch-katholische Konfession werden dort registriert, damit das Steueramt die Grundlage hat zur Berechnung der Kirchensteuer. In einigen Kantonen sind auch die Mitglieder der christkatholischen Kirche zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet.

Die Änderung der Konfession erfolgt aber nicht bei der Gemeindeverwaltung, sondern der Kirchenaustritt muss bei der Kirchgemeinde erklärt werden. Die Kirche meldet dann den Austritt an die Gemeindeverwaltung. So wird auch das Steueramt informiert und die Kirchensteuer wird beendet.

Schweizer und Ausländer können grundsätzlich auf die selbe Art aus der Kirche austreten. Wenn jedoch Quellensteuer vorliegt, dann ist in der Regel das kantonale Steueramt zuständig und eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung ist beim Arbeitgeber einzureichen, damit anschliessend der Tarif ohne Kirchensteuer angewendet wird.

Das effektive Ende der Kirchensteuer hängt vom Kirchensteuergesetz im Kanton ab. Einige Kantone wie Aargau, Baselland, Zug, Glarus, Basel-Stadt und Thurgau haben als Steuerpriode das ganze Jahr, beim Austritt endet die Kirchensteuer also per Anfang Jahr. In Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Solothurn und Freiburg bestimmt das Austritts-Datum das Ende der Kirchensteuer.

Anmerkung: Kirchensteuerpflicht kann auch ohne Taufe entstehen. Neugeborene werden meistens entsprechend der Konfession der Eltern registriert, ob danach eine Taufe oder eine Firmung oder Konfirmation erfolgt ist nicht massgebend. Auch ohne Tauf kann also ein Kirchenaustritt erforderlich sein.

Vorlage oder Formular für Kirchenaustritt?

Häufig wird im Internet nach einem Formular für den Kirchenaustritt gesucht oder einer Vorlage für den Austritt aus der Kirche. Der Austritt aus der Kirche ist vielen Mitgliedern der Kirche unklar, weil die Kirchen kaum für die Möglichkeit zum Kirchenaustritt informieren.

Der Kirchenaustritt kann ohne spezielles Formular eingereicht werden. Ein Kirchenaustritts-Brief genügt, welche ohne bestimmte Vorschriften formuliert werden kann. Der Austritts-Brief muss ausreichende Angaben zur austretenden Person enthalten, eine Begründung für das Austreten aus der Kirche ist nicht nötig und wer nicht von der Kirchgemeinde oder dem Pfarramt kontaktiert werden will sollte dies im Austrittsbrief klar ausdrücken.

Die Freiheit der Formulierung ohne Formular macht es aber den Austritt für viele austretende Personen eher komplizierter als einfacher, weshalb häufig eine kostenlose Vorlage für den Austritt verwendet wird. Viele Vorlagen im Internet sind ausreichend gut für einen korrekten Kirchenaustritt, besonders empfehlenswert die Gratis-Vorlagen von www.kirchenaustritt-info.ch.

Dazu wird aber auch noch die Adresse der Kirchgemeinde benötigt. Und was ist, wenn die Kirche den Austritt verschleppt? Um Probleme beim Austreten aus der Kirche zu minimieren gibt es deshalb die Kirchenaustritts-Dienstleistung, welche hier angeboten wird.

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Anleitung Kirchenaustritt bestellen

 1   Online-Formular ausfüllen
Im Bestell-Formular Name, Wohnsitz-Adresse, Geburtsdatum, Konfession und Email eingeben:
Formular linke Seite "Jetzt Kirchenaustritt erstellen"
 2   Zustell-Option wählen
Email ▷ Kirchenaustritt sofort erledigen
Direkt nach der Bestellung erhalten Sie ein Email mit dem Download-Link: PDF-Datei mit Ihrem persönlichen Kirchenaustritt herunterladen und ausdrucken. Kirchenaustritt in wenigen Minuten erledigt.
A-Post ▷ Kirchenaustritt gedruckt + Umschlag
Sie erhalten Ihren persönlichen Kirchenaustritt fertig ausgedruckt per Briefpost nach Hause (wird wochentags innerhalb 24 Std. versendet).
 3   Unterschreiben und absenden
Die Kirchenaustritts-Erklärung erhalten Sie vollständig vorbereitet inklusive Empfänger-Adresse der Kirchgemeinde. Nur noch unterschreiben und am Postschalter per Einschreiben absenden.
 4   Bezahlung
Mit den Kirchenaustritts-Unterlagen erhalten Sie die Rechnung für die Kirchenaustritts-Dienstleistung (Zahlungsfirst 30 Tage).
Kreditkarten-Zahlung: Direkt nach der Bestellung werden die Angaben angezeigt für die Bezahlung mit Kreditkarte.
 5   Kirchenaustritts-Bestätigung abwarten
Austretende Personen müssen häufig mehrere Wochen warten, bis die Kirchenaustritts-Bestätigung von der Kirchgemeinde eintrifft. Auf dem Informations-Blatt finden Sie detaillierte Angaben.
Bei Problemen werden Sie kompetent unterstützt, damit Sie Ihre schriftliche Bestätigung für den offiziellen Kirchenaustritt garantiert erhalten.