Offizieller Kirchenaustritt Schweiz
Kurz gesagt: Mit dem offiziellen Kirchenaustritt können Kirchenmitglieder aus der
Kirche austreten und ihre Kirchensteuerpflicht beenden.
Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz der behördliche Vorgang, welcher für
Mitglieder der Schweizer Landeskirchen dazu führt, dass im amtlichen Personenregister
der Wohngemeinde die entsprechende Konfessions-Zugehörigkeit zu unbekannt (konfessionslos) mutiert wird.
Die Kirchensteuerpflicht gilt für alle Konfessions-Angehörigen im Hoheitsgebiet der jeweiligen Kirchgemeinde.
Massgebend ist die Konfession, welche im amtlichen Personenregister (Einwohneramt der Gemeindeverwaltung
des Hauptwohnsitzes) registriert ist.
Austritt.ch bereitet für die Kundinnen und Kunden ihren offiziellen Kirchenaustritt vor und
unterstützt gegebenenfalls bis zum Abschluss des offiziellen Kirchenaustritts.
Hinsichtlich der Kirchensteuern geht der Kirchenaustritt üblicherweise von der austretenden Person
zur zuständigen kirchlichen Behörde, zum Einwohneramt der politischen Gemeinde und schliesslich zum
Steueramt, welches entsprechend dem Austritts-Datum das Einziehen der Kirchensteuer beendet.
In der Regel stellt die Behörde der Kirchgemeinde (parallel zur Meldung an das Einwohneramt)
der austretenden Person eine schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung zu. Von der Gemeindeverwaltung
erhält die austretende Person jedoch meistens keine Mitteilung zur Konfessions-Mutation.
Generell kann jedoch jede Person bei der Gemeindeverwaltung nach den aktuell registrierten Daten
fragen (die Auskunft zur eigenen Konfession ist üblicherweise telefonisch möglich). Ein nicht korrekt
abgeschlossener offizieller Kirchenaustritt kann bei der Steuererklärung erkannt und die
entsprechende Korrektur verlangt werden (im Fall von Quellenbesteuerung ist es üblich beim
Arbeitgeber eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung einzureichen und die monatlichen
Abrechnungen hinsichtlich Kirchensteuer zu prüfen).