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Offizieller Kirchenaustritt Schweiz

Kurz gesagt: Mit dem offiziellen Kirchenaustritt können Kirchenmitglieder aus der Kirche austreten und ihre Kirchensteuer­pflicht beenden.
Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz der behördliche Vorgang, welcher für Mitglieder der Schweizer Landeskirchen dazu führt, dass im amtlichen Personenregister der Wohngemeinde die entsprechende Konfessions-Zugehörigkeit zu unbekannt (konfessionslos) mutiert wird.
Die Kirchensteuerpflicht gilt für alle Konfessions-Angehörigen im Hoheitsgebiet der jeweiligen Kirch­gemeinde. Massgebend ist die Konfession, welche im amtlichen Personenregister (Einwohner­amt der Gemeinde­verwaltung des Hauptwohnsitzes) registriert ist.
Austritt.ch bereitet für die Kundinnen und Kunden ihren offi­ziellen Kirchen­austritt vor und unter­stützt gegebenen­falls bis zum Abschluss des offiziellen Kirchen­austritts.
Hinsichtlich der Kirchensteuern geht der Kirchen­austritt üblicherweise von der austretenden Person zur zu­ständigen kirchlichen Behörde, zum Einwohner­amt der politischen Gemeinde und schliesslich zum Steueramt, welches entsprechend dem Austritts-Datum das Einziehen der Kirchensteuer beendet.
In der Regel stellt die Behörde der Kirch­gemeinde (parallel zur Meldung an das Einwohner­amt) der austretenden Person eine schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung zu. Von der Gemeinde­verwaltung erhält die austretende Person jedoch meistens keine Mitteilung zur Konfessions-Mutation.
Generell kann jedoch jede Person bei der Gemeinde­verwaltung nach den aktuell registrierten Daten fragen (die Auskunft zur eigenen Konfession ist üblicherweise telefonisch möglich). Ein nicht korrekt abgeschlossener offizieller Kirchen­austritt kann bei der Steuererklärung erkannt und die entsprechende Korrektur verlangt werden (im Fall von Quellen­besteuerung ist es üblich beim Arbeitgeber eine Kopie der Kirchenaustritts-Bestätigung einzureichen und die monatlichen Abrechnungen hinsichtlich Kirchensteuer zu prüfen).