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Werde ich trotz Kirchenaustritt auf dem Friedhof bestattet?
Ja. Für den Friedhof ist die politische Gemeinde zuständig. Alle Personen werden unabhängig von der Religion auf dem örtlichen Friedhof bestattet. Nach einem Austritt aus der Kirche ist jedoch nicht mehr automatisch die entsprechende Pfarrperson für die Abdankung zuständig, es obliegt den Angehörigen einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin zu beauftragen.
Gilt der Kirchenaustritt auch für meine Kinder, wenn ich austrete?
Nein. Die Konfessions-Zugehörigkeit eines Kindes ändert nur dann, wenn die Eltern ausdrücklich den Kirchenaustritt mitteilen. Innerhalb einer Familie kann jedes Familienmitglied für sich persönlich eine bestimmte Konfession haben, unabhängig von den anderen Familienmitgliedern (ab 16 Jahren können Jugendliche selbständig den Kirchenaustritt einreichen ohne Unterschrift der Eltern).
Kann ich via Internet aus der Kirche austreten?
Nein. Die Schweizer Landeskirchen haben kein Online-Angebot für den Kirchenaustritt. Unabhängig von den Kirchen bietet jedoch Austritt.ch auf kommerzieller Basis die Möglichkeit an, dass Sie via Online-Formular im Internet den Kirchenaustritt zum Preis von CHF 35.- fertig ausgedruckt nach Hause bestellen können (oder selber ausdrucken CHF 29.-). Schlussendlich muss der Kirchenaustritt aber immer von Hand unterschrieben und per Post an die Kirchgemeinde gesendet werden.
Was bedeutet "offizieller Kirchenaustritt"?
Die Landeskirchen verfügen (anders als z.B. Freikirchen, muslimische Gemeinschaften, etc) durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung über eine Sonderstellung und die kantonale Gesetzgebung regelt dazu das Verhältnis von Kirche und Staat. Insbesondere ist für die konfessionelle Zugehörigkeit offiziell das amtliche Personenregister massgebend. Für eine Löschung der Landeskirchen-Zugehörigkeit muss ein korrekter offizieller Kirchenaustritt eingereicht werden.
Sind Kircheneintritt und Kirchenaustritt kostenlos?
Ja. Die Schweizer Landeskirchen verlangen weder beim Eintritt noch beim Austritt Gebühren. Unabhängig von den Kirchen bietet jedoch Austritt.ch auf kommerzieller Basis die Dienstleistung an, dass Sie zum Preis von CHF 35.- individuell erstellte Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt nach Hause bestellen können.
Gilt der Kirchenaustritt auch nach einem Umzug?
Ja. Auf Ihren Kirchenaustritt hin erhalten Sie von der Kirchgemeinde eine Kirchenaustritts-Bestätigung. Wenn Sie in das Gebiet einer anderen Kirchgemeinde umziehen (Hauptwohnsitz), dann gilt der Kirchenaustritt weiterhin. Wenn Sie bei der Wohnsitz-Anmeldung keine Konfession angeben, dann müssen Sie weiterhin keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Im Zweifelsfall die Kirchenaustritts-Bestätigung vorweisen.
Gibt es eine Kündigungs-Frist für den Kirchenaustritt?
Nein. Der Kirchenaustritt ist sofort gültig, wenn der Brief bei der Kirchegemeinde eintrifft (Hauptwohnsitz).
Auswirkung auf die Kirchensteuer: In manchen Kantonen endet die Kirchensteuerpflicht am Jahresende oder Monatsende, oft jedoch
genau mit dem effektiven Kirchenaustritt-Datum (Jahresanteil-Berechnung der Kirchensteuer).
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die durchschnittliche Kirchensteuer für Privatpersonen beträgt in der Schweiz etwa 200 bis 400 Franken pro Person. Bei einem mittleren Salär und Vollzeit-Erwerbstätigkeit liegt die Kirchensteuer natürlich über dem Durchschnitt, etwa 400 bis 800 Franken pro Jahr. Berechnung Steuern: Steuerrechner Zürcher Kantonalbank
Muss ein offizielles Kirchenaustritts-Formular verwendet werden?
Nein. Für den offiziellen Kirchenaustritt (d.h. Austritt aus einer Landeskirche mit Konfessions-Änderung im amtlichen Personen-Register) ist kein spezielles Formular notwendig. Es genügt ein Brief mit ausdrücklichem Kirchenaustritt an die zuständige Kirchgemeinde. Kostenlose Brief-Vorlagen finden Sie hier: Kirchenaustritt-Info
Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien?
Die Berechnungsart der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Wohnkanton ab. In vielen Kantonen (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Konfessionen der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Aufteilung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinder zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).
Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr bezahlen?
Mit dem Kirchenaustritt fällt die Kirchensteuer-Pflicht weg. Wenn der Kirchenaustritt im Verlauf des Jahres erfolgt, dann muss die Kirchensteuer noch anteilsmässig bis zum Austritts-Datum bezahlt werden (in einigen Kantonen ist die Konfession am Jahresende steuerlich für das gesamte Jahr massgebend, die Kirchensteuer kann also nach dem Kirchenaustritt rückwirkend auf 31.12. des Vorjahres enden).
Wird es eine Kontaktaufnahme durch das Pfarramt geben?
Bei Bestellung der Dienstleistung von Austritt.ch ist Ihr Kirchenaustritt so formuliert, dass es üblicherweise keine Rückfragen gibt.
Ist nach dem Kirchenaustritt eine kirchliche Heirat noch möglich?
Wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der entsprechenden Kirche (katholisch oder reformiert) ist, dann ist in der Regel eine kirchliche Trauung problemlos möglich. Für Konfessionslose gibt es ein breites Angebot an Hochzeits-Zeremonien, sowohl mit religiösem Schwerpunkt als auch ganz frei von Religion (im Internet findet man leicht entsprechende Angebote).
Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Taufpatin/Taufpate werden?
Jein. Durch den Kirchenaustritt entfällt das Anrecht eine Taufpatenschaft zu übernehmen: Bei der Taufzeremonie in der Kirche ist es in der Regel erwünscht, dass Taufpatin und Taufpate der gleichen Konfession angehören wie das zu taufende Kind. Jedoch ist es zumindest bei der evangelisch-reformierten Kirche meistens zulässig, dass entweder die Taupatin oder der Taufpate einer anderen Konfession angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist.
Können Ausländer in der Schweiz aus der Kirche austreten?
Ja. Für Personen mit ausländischer Nationalität ist der Kirchenaustritt selbstverständlich auch möglich, wenn sie einen Wohnsitz in einer Schweizer Gemeinde haben. Der Kirchenaustritt wird ebenfalls direkt bei der Kirchgemeinde des Wohnorts eingereicht. Kirchensteuer: Gegebenenfalls Quellenbesteuerung beachten.
Wie lange dauert es, bis ich die Kirchenaustritts-Bestätigung erhalte?
Austritt.ch versendet die bestellten Kirchenaustritts-Unterlagen meistens schon am nächsten Arbeitstag, so dass Sie den Kirchenaustritt umgehend absenden können. Als Datum für den Kirchenaustritt gilt das Eintreffen bei der Kirchgemeinde. Es dauert dann allerdings noch etwa 1 bis 8 Wochen bis Sie die schriftliche Bestätigung für Ihren Kirchenaustritt erhalten, weil die Kirchgemeinde einige Meldungen zu erledigen hat.
Ist des notwendig beim Kirchenaustritt eine Begründung anzugeben?
Nein. Für den Kirchenaustritt genügt die klare Willensäusserung aus der Kirche austreten zu wollen, sowie die Angabe ausreichender Personen-Daten, damit die eindeutige Identifikation durch die Behörden gewährleistet ist. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Muss ich für den Kirchenaustritt Taufort und Taufdatum angeben?
Nein. Der Kirchenaustritt ist unabhängig davon gültig, ob Taufort und Taudatum angegeben oder nicht angegeben sind.
Können meine Kinder weiterhin in den Religionsunterricht?
Wenn die Kinder weiterhin Kirchenmitglieder sind, dann können sie den Religionsunterricht besuchen. Weil durch den Kirchenaustritt der Eltern die Kirchensteuer-Einnahmen wegfallen, kann es jedoch vorkommen, dass die Kirchgemeinde eine Gebühr verlangt für den Unterricht der Kinder.
Was ist ein partieller Kirchenaustritt?
Der partielle Kirchenaustritt ist eine Art Zwischenlösung bei der katholischen Kirche: Austritt aus der Kirch