Informationen zum Kirchenaustritt
Offizieller Kirchenaustritt Schweiz
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine korrekte Kirchenaustritts-Erklärung an die Kirchenbehörde.
Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt
Hier finden Sie Antworten
zu den häufigsten Fragen zum Kirchenaustritt.
Mit einem korrekt eingereichten Kirchenaustritt wird gleichzeitig auch die
Kirchensteuer-Pflicht beendet.
Weshalb das Angebot von Austritt.ch?
Die Landeskirchen bieten keine offiziellen Austritts-Formulare oder Vorlagen an, weshalb bei der
Kirche der Kirchenaustritt oft als kompliziert empfunden wird.
Hier bei der Kirchenaustritts-Dienstleistung von Austritt.ch müssen Sie nur ein
einfaches Online-Formular ausfüllen: schnell und unkompliziert.
Dieses kirchenunabhängige Dienstleistungsangebot ist kostenpflichtig.
Kirchenmitglieder können sich aber auch selbständig und kostenlos eine Kirchenaustritts-Erklärung erstellen.
Das innovative
Formular K24 ist
seit 2021 das
Bestell-Formular, um bei Austritt.ch die Kirchenaustritts-Unterlagen zu kaufen
mit fertig vorbereiteter Erklärung für den
offiziellen Kirchenaustritt.
Kantonal unterschiedlich geregelt
Für den Kirchenaustritt gelten die Austritts-Vorschriften des Kantons, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Der Kirchenaustritt muss nur einmal eingereicht werden. Auch nach einem Umzug in einen anderen Kanton gilt
der Kirchenaustritt weiterhin (ebenso die Befreiung von der Kirchensteuer).
Weil das Austreten einmalig ist und unterschiedlich geregelt ist, wird das Angebot von Austritt.ch
gerne genutzt, um schnell über korrekte Kirchenaustritts-Unterlagen zu verfügen.