Kirchenaustritt Schweiz

Bestätigungsgarantie offizieller Kirchenaustritt

Offizieller Kirchenaustritt
sofort Kirchensteuern sparen
inklusive Abmeldung Kirchensteuer
offizielle Bestätigung Kirchgemeinde
Kirchenaustritt fertig erstellt:
nur noch unterschreiben und absenden
Rechtlich zuverlässiger Kirchenaustritt und persönliche Hilfe bei Problemen garantiert
Neutral und unabhängig von der Kirche: ohne Begründung und ohne Taufangaben
Pfarramts-Gespräch überflüssig
Blitzschnell: PDF Sofort-Download
Zahlung Rechnung oder Kreditkarte
Bequem: auf Wunsch Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt per A-Post
info@austritt.ch Customer Support
100% Erfolgsquote, alle Kirchgemeinden ev.-ref. / röm.-kath. ganze Deutschschweiz
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Pfarramts-Gespräch überflüssig
Blitzschnell: PDF Sofort-Download
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Kirchensteuer Schweiz

Warum muss die Kirchensteuer bezahlt werden?
Die Kirchgemeinden haben das Recht von den Kirchgemeinde-Mitgliedern Steuern zu verlangen.
Die Kirchgemeinde-Mitgliedschaft ergibt sich aus der Konfessions-Zugehörigkeit.
Wie kann die Kirchen-Mitgliedschaft beendet werden?
Die Kirchgemeinde-Mitgliedschaft wird durch den Kirchenaustritt beendet.
Wer keine Kirchensteuern bezahlen will, kann durch Austritt aus der Kirche die Kirchensteuer-Pflicht beenden.
Wann ist der Austritt aus der Kirche möglich?
Der Kirchenaustritt ist jederzeit möglich.
Als Datum für den Kirchenaustritt gilt der Empfang der Kirchenaustritts-Erklärung bei der Kirchgemeinde.
Wann endet die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer darf nur bis zum Ende der Kirchgemeinde-Mitgliedschaft erhoben werden.
Das genaue Datum des Kirchensteuer-Endes hängt vom Kanton ab. In manchen Kantonen muss der Jahres-Anteil bis zum Austritt noch bezahlt werden. In manchen Kantonen wird für das ganze Austritts-Jahr für die Kirche keine Kirchensteuer mehr erhoben.
Bei Quellensteuer (ausländische Erwerbstätige in der Schweiz) wird pro Monat abgerechnet.