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Kirchenaustritt Luzern

Die Kirchenmitglieder im Kanton Luzern haben sowohl bei der römisch-katholischen als auch der evangelisch-reformierten Kirche die Möglichkeit mit dem Kirchenaustritt aus der Kirche auszutreten. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, die an die zuständige Kirchgemeinde gesendet werden muss. Entsprechend dem Wegfall der Konfessions-Zugehörigkeit entfällt danach auch die Kirchensteuer.

So funktioniert der Kirchenaustritt im Kanton Luzern

Die Kirchenaustritts-Erklärung muss eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sein. Es ist nicht erforderlich, Gründe für den Austritt anzugeben. Um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt der Erklärung zu haben, wird empfohlen, diese per Einschreiben zu versenden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer endet mit dem Datum, an dem die Austrittserklärung bei der Kirchgemeinde eingeht, und die Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich.

Nach Eingang der Austrittserklärung bearbeitet der Kirchenrat den Austritt und stellt in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Bestätigung aus. Verschiedene Websites bieten kostenlos umfangreiche Informationen und Musterschreiben, die als Vorlage für die Austrittserklärung verwendet werden können. Einfach und komfortabel die Erstellung des Kirchenaustritts auf Websites, welche als Kirchenaustritts-Dienstleistung ein Formular zur Verfügung stellen, das direkt ausgefüllt und der fertige Kirchenaustritt ausgedruckt werden kann. Hier muss zwar die Dienstleitung bezahlte werden, aber dafür ist die Online-Erstellung sehr bequem.

Der Kirchenaustritt hat verschiedene rechtliche und finanzielle Folgen. Ein häufig genannter Grund für den Austritt ist die Befreiung von der Kirchensteuer, die in der Schweiz einen erheblichen Anteil des Einkommens betragen kann. Nach dem Austritt verlieren die Mitglieder jedoch bestimmte kirchliche Rechte, wie das aktive und passive Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten und die Möglichkeit, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen.

Die rechtlichen Grundlagen für den Kirchenaustritt sind in den Kirchengesetzen der jeweiligen Landeskirchen festgelegt. Diese Gesetze definieren die formellen Anforderungen und die Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Kirchenaustritt ist trotz des formellen Prozesses meist eine persönliche Entscheidung, die nach reiflicher Überlegung getroffen wird.

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