Im Kanton St. Gallen wird Wert gelegt auf die Rechtssicherheit beim Kirchenaustritt. Mit dem Verfahren der amtlichen Unterschrifts-Beglaubigung wird das Risiko minimiert, dass unbefugte Drittpersonen einen Kirchenaustritt für eine andere Person auslösen können. Dieses Verfahren ist nicht eine Schikane für die austretenden Personen, sondern dient der Zuverlässigkeit beim Austritt aus der Kirche.
Der Kirchenaustritt erfolgt im Kanton St. Gallen durch eine Kirchenaustritts-Erklärung mit beglaubigter Unterschrift. Die Austritts-Erklärung wird per Briefpost an die Kirchenvorsteherschaft der Kirchgemeinde geschickt. Einschreiben ist optional, aber empfohlen.
Für den Kirchenaustritt in St. Gallen ist keine spezifische Vorlage oder ein Formular notwendig. Teilweise wird aber von der Gemeindeverwaltung oder den Kirchgemeinden ein entsprechendes Dokument bereitgestellt. Grundsätzlich werden für die Austritts-Erklärung die klare Aussage austreten zu wollen benötigt werden, sowie ausreichende persönlicher Angaben. Speziell zu beachten ist wie im Kanton Appenzell-Ausserhoden (römisch-katholische Kirche) die Notwendigkeit der amtlichen Beglaubigung der eigenen Unterschrift.
Im Kanton St. Gallen ist für den Kirchenaustritt eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift erforderlich. Bei einer beglaubigten Unterschrift bestätigt eine Amtsperson, dass Sie den Brief persönlich in Anwesenheit der Amtsperson unterzeichnet haben (also nicht schon vorher unterschreiben). Die amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kostet etwa 20 Franken. Die Beglaubigung kann von den befugten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt- oder Gemeindeverwaltung unter Vorweisung eines Identitätsnachweises vorgenommen werden.
Die amtliche Beglaubigung der Unterschrift ist nicht als Austritts-Behinderung zu betrachten, sondern dient vielmehr dazu, die Rechtssicherheit zu fördern und sicherzustellen, dass unterzeichnete Dokumente authentisch sind und nicht von unbefugten Drittpersonen stammen. Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass die unterzeichnete Erklärung tatsächlich von der betreffenden Person stammt und authentisch ist. Dies ist besonders wichtig bei rechtlichen Dokumenten oder Erklärungen, wie sie beispielsweise beim Kirchenaustritt anfallen können. Die Beglaubigung der Unterschrift trägt somit zur Rechtssicherheit bei und verhindert potenzielle Missbräuche oder Fälschungen.
Hier bei diesem Beispiel ist ersichtlich, wie eine solche erfolgte Beglaubigung auf dem Austritts-Dokument aussieht:
Nachdem die Kirchenaustrittserklärung ordnungsgemäss ausgefüllt, unterschrieben und beglaubigt wurde, kann sie bei der örtlichen Kirchgemeinde oder der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Der Austritt aus der Kirche wird nach Bearbeitung des Antrags wirksam, und die betreffende Person wird von den kirchlichen Verpflichtungen befreit. Einige Personen entscheiden sich auch dafür, die Erklärung per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss eingereicht wird und nachverfolgbar ist. Jedoch ist das Einschreiben nicht vorgeschrieben.