► Bestell-Formular Kirchenaustritt

Kirchensteuer Bern

Die Kirchensteuer im Kanton Bern ist eine finanzielle Abgabe, die von den Mitgliedern der katholischen und reformierten Kirchen sowie einigen anderen christlichen Gemeinschaften im Kanton Bern erhoben wird. Diese Steuer dient der Unterstützung der jeweiligen Landeskirchen und Kirchgemeinden in ihrem religiösen, sozialen und karitativen Wirken.

Austritt aus der Kirchensteuer

Ein Austritt aus der Kirchensteuer ist mit dem Kirchenaustritts-Formular im Kanton Bern möglich und bedeutet, dass die betreffende Person keine Kirchensteuer mehr zahlen muss. Dieser Schritt wird oft von Personen gewählt, die sich von ihrer Glaubensgemeinschaft distanzieren oder nicht mehr an den Leistungen der Kirche interessiert sind. Sowohl die katholische als auch die reformierte Kirche erheben Kirchensteuern im Kanton Bern, jedoch unterscheiden sich ihre Strukturen und Verwaltungen. Die korrekt Post-Adresse ist deshalb wichtig für die Gültigkeit des Austritts aus der Kirche, wobei hier aber nicht die evangelisch-reformierte oder römisch-katholische Landeskirche Bern zuständig ist, sondern die Kirchgemeinde entsprechend dem Wohnsitz der austretenden Person.

Bestimmungen im Kirchensteuergesetz

Das Kirchensteuergesetz regelt die Steuerhoheit, die Steuerpflicht, die Festsetzung der Kirchensteuer, das Verfahren sowie den Steuerbetrag der Kirchensteuer. Aufgrund des Kirchensteuergesetzes zahlen eine Kirchensteuer die natürlichen Personen, welche am Ende des Steuerjahres einer bernischen Landeskirche angehören.

Die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche richtet sich nach der Verordnung betreffend die Feststellung der Zugehörigkeit zu einer Landeskirche. Einsprachen gegen die Kirchensteuerpflicht sind daher an den Kirchgemeinderat und nicht an die Steuerverwaltung zu richten. Für Mutationen der Konfessionszugehörigkeit ist im Kanton Bern die Verwaltung der Einwohnergemeinde zuständig.

Beim Austritt aus einer Landeskirche erlischt die Kirchensteuerpflicht im Kanton Bern mit der rechtsverbindlichen Austritterklärung. Beim Austritt während des Jahres wird für Bern eine pro-rata Kirchensteuer erhoben und nicht auf die Verhältnisse am Jahresende abgestellt.

Ende der Kirchensteuer Unternehmen

Unternehmen zahlen wie Mitglieder der Kirchen Kirchensteuer, obwohl sie gar keiner Kirchgemeinde angehören. Und im Unterschied zu Privatpersonen können Firmen nicht aus der Kirche austreten und sich von den Steuern befreien lassen. Und diese Situation führte in Bern zu Kritik an diesem Kirchensteuer-System.

Ein Ende der Kirchensteuer für Unternehmen (juristische Personen) im Kanton Bern würde bedeutende Auswirkungen auf die Finanzierung der Landeskirchen und Kirchgemeinden haben. Die Einnahmequelle aus den Steuern der Berner Firmen stellt einen wesentlichen Teil ihres Budgets dar und ermöglicht es die kirchlichen Aktivitäten fortzuführen.

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